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KFZ Gutachter Köpenick

Nutzungsausfall nach einem Unfall in Köpenick

Kein Mietwagen heißt nicht kein Geld. Es heißt nur, dass jemand die Tage zählen und belegen muss.

Wer sein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen kann, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Auch dann, wenn er keinen Mietwagen nimmt, sondern die Zeit mit S-Bahn, Tram oder dem Zweitwagen überbrückt.

Der Anspruch entsteht aber nicht von allein. Er braucht zwei Angaben, die beide aus dem Gutachten kommen: die Fahrzeuggruppe, aus der sich der Tagessatz ergibt, und die Ausfalldauer. Fehlt eine davon, setzt die Versicherung ihre eigenen Annahmen an, und das sind regelmäßig die kürzeren.

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Woraus sich der Betrag ergibt

Zwei Größen werden multipliziert und beide müssen belegt sein.

  1. Der Tagessatz folgt der Fahrzeuggruppe, in die das Modell nach den anerkannten Tabellenwerken eingestuft ist. Vom Kleinwagen bis zur Oberklasse liegen die Sätze grob zwischen 20 und über 100 Euro pro Tag
  2. Die Ausfalldauer ist bei einer Reparatur die im Gutachten geschätzte Reparaturzeit plus gegebenenfalls Wartezeit auf Teile, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer

Ein belegtes Beispiel

In einer abgeschlossenen Akte des Betriebs ist das Fahrzeug in Gruppe H eingestuft, der Tagessatz liegt bei 65 € pro Tag. Die kalkulierte Reparaturdauer: ca. 3 bis 4 Arbeitstage.

Das klingt nach einer Fußnote, summiert sich aber. Vier Arbeitstage sind bei diesem Satz 260 Euro. Wartet die Werkstatt auf ein Teil, zählt jeder weitere Tag mit. Ohne die beiden Angaben im Gutachten wäre diese Position schlicht nicht Teil der Forderung. Wichtig ist die Unterscheidung zur Standzeit: Steht das Fahrzeug drei Wochen in der Werkstatt, weil ein Teil fehlt, sind das nicht automatisch drei Wochen Nutzungsausfall. Umgekehrt läuft der Anspruch auch dann, wenn der unreparierte Wagen bei dir vor der Tür steht. Bezahlt wird die Zeit ohne Auto, nicht die Zeit auf dem Hof.

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Beides zugleich gibt es nicht. Nimmst du einen Mietwagen, werden dessen Kosten ersetzt, allerdings nur in der Klasse deines Fahrzeugs und meist mit einem Abzug für ersparte Eigenkosten.

Verzichtest du auf den Mietwagen, bekommst du die Pauschale ausgezahlt. Für viele in Köpenick ist das die bessere Rechnung: Wer den Alltag ein paar Tage über die S3 oder die Tramlinien abwickeln kann, behält den vollen Tagessatz. Anders sieht es in Müggelheim und Rahnsdorf aus, wo die Wege länger und die Takte dünner sind. Ein Hinweis zur Anmietung: Vorsicht bei Angeboten, die dir direkt nach dem Unfall gemacht werden. Der sogenannte Unfallersatztarif liegt regelmäßig deutlich über dem Normaltarif und wird in dieser Höhe kaum je vollständig erstattet — die Differenz bleibt bei dir. Die Entscheidung triffst du, nicht die Versicherung, aber sie fällt in den ersten Tagen.

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit

Der Anspruch setzt voraus, dass du das Fahrzeug in der fraglichen Zeit tatsächlich genutzt hättest. Im Normalfall wird das nicht hinterfragt.

Genauer hinsehen sollte man in drei Fällen: Wer während der Ausfallzeit im Urlaub oder im Krankenhaus war, hatte keine Nutzungsmöglichkeit. Wer sein Auto ohnehin kaum bewegt, sollte darlegen können, wofür es konkret gebraucht wurde. Und wenn im Haushalt ein zweites Fahrzeug steht, fragt die Versicherung regelmäßig nach. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Verfügbarkeit, nicht die bloße Existenz: Ein Wagen, den der Partner täglich zur Arbeit fährt, steht dir nicht zur Verfügung, ein abgemeldeter erst recht nicht. Sag mir die Lage beim Termin, dann steht die Ausfalldauer von Anfang an belastbar im Gutachten.

Was den Anspruch verkürzt

Du bist verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Praktisch heißt das: zügig einen Gutachter beauftragen und nach Vorliegen des Gutachtens zeitnah entscheiden. Wochenlanges Abwarten ohne Grund geht zu deinen Lasten.

Beim Totalschaden endet der Anspruch mit der Wiederbeschaffungsdauer, nicht erst mit dem tatsächlichen Ersatzkauf. Wie diese Abrechnung aussieht, steht unter Wirtschaftlicher Totalschaden.

Fragen & Antworten

Fragen zu Nutzungsausfall

Gibt es Nutzungsausfall auch beim Totalschaden?

Ja, für die Dauer der Wiederbeschaffung. Die wird im Gutachten geschätzt und liegt üblicherweise bei rund zwei Wochen, je nach Fahrzeug auch länger.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich das Auto trotz Schaden weiterfahre?

Nein. Der Anspruch entsteht für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht nutzbar ist oder in der Werkstatt steht. Ist es fahrbereit und verkehrssicher, läuft kein Ausfall auf. Für die Werkstatttage selbst besteht der Anspruch dann wieder.

Zahlt die Kasko den Nutzungsausfall?

In der Regel nicht. Nutzungsausfall ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger. Die Kasko erbringt eine vertragliche Leistung, und die sieht diese Position meist nicht vor.

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Hat die Gegenseite den Unfall allein verursacht, geht meine Rechnung an deren Haftpflicht und nicht an dich.

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