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KFZ Gutachter Köpenick

Totalschaden Köpenick

Kostet die Reparatur mehr als das Auto wert ist, entscheidet eine einzige Zahl über deinen Betrag: der Restwert.

Wirtschaftlicher Totalschaden heißt: Ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, wäre günstiger als das vorhandene instand zu setzen. Ersetzt bekommst du dann nicht die Reparatursumme, sondern den Wiederbeschaffungswert, gemindert um den Restwert.

Das klingt nach einer einfachen Rechnung und ist genau deshalb heikel: Beide Werte werden geschätzt und beide lassen sich zu deinen Ungunsten ansetzen. Wer hier nicht genau hinsieht, verliert vierstellig.

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Die drei Zahlen, auf die es ankommt

Für die Entscheidung braucht es drei Werte nebeneinander, und alle drei müssen belastbar sein. Der Begriff Totalschaden sagt dabei nichts über den Zustand aus: Ein fahrbereites Fahrzeug kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, ein nicht fahrbereites ein normaler Reparaturfall. Entschieden wird allein über das Verhältnis der Zahlen zueinander. Und der Wiederbeschaffungswert ist ausdrücklich nicht der Zeitwert — der rechnet vom Anschaffungspreis her ab und sagt über den heutigen Markt nichts.

  1. Reparaturkosten: was eine fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben kostet
  2. Wiederbeschaffungswert: der Preis, den du im Berliner Umfeld für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müsstest
  3. Restwert: der Betrag, den ein Aufkäufer für den Wagen im Schadenzustand zahlt

Warum der Restwert der kritische Punkt ist

Versicherer holen Restwertangebote häufig über überregionale Online-Restwertbörsen ein. Dort bieten Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet und teils aus dem Ausland, und ein Gebot aus mehreren hundert Kilometern Entfernung liegt regelmäßig über dem, was du regional erzielen könntest.

Ich ermittle den Restwert am Berliner Markt und übernehme Angebote aus überregionalen Börsen nicht ungeprüft. Ein Gebot, das an eine Abholung in einem anderen Bundesland und an Bedingungen geknüpft ist, die dir niemand nennt, bildet den Markt nicht ab, auf dem du das Fahrzeug tatsächlich verwerten musst. Wichtig für dich: Verkaufe dein Fahrzeug nicht, bevor die Restwertfrage geklärt ist, und nimm kein Gebot an, bevor das Gutachten fertig ist. Ein einmal angenommenes Gebot lässt sich nicht zurückholen, und ein zu früher Verkauf kann deinen Anspruch verkürzen.

Zwei Größenordnungen aus dem Bestand

Ein Kleinwagen mit 41.000 Kilometern: 9.360,23 Euro kalkulierte Schadenhöhe bei 7.989,50 Euro Fahrzeugwert. Totalschaden. Der Restwert lag bei 280 Euro und hat die Auszahlung kaum geschmälert.

Ein Fahrzeug mit 49.000 Kilometern: 23.638,40 Euro Schadenhöhe bei 21.320 Euro Fahrzeugwert. Ebenfalls Totalschaden, aber hier stand ein Restwert von 7.322 Euro im Raum. Bei dieser Größenordnung entscheidet die Restwertermittlung über mehrere tausend Euro Unterschied. Die beiden Fälle zeigen dasselbe aus zwei Richtungen: Je höher der Fahrzeugwert, desto größer der Hebel, den ein zu hoch angesetzter Restwert hat. Bei 280 Euro Restwert ist die Frage nebensächlich, bei 7.322 Euro ist sie der ganze Vorgang — und in beiden Fällen ändert sich am Schaden selbst nichts.

Die 130-Prozent-Regel

Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du reparieren lassen, obwohl die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, bis zu 130 Prozent davon. Dafür musst du das Fahrzeug fachgerecht und vollständig instandsetzen lassen und es anschließend mindestens sechs Monate weiterfahren.

Das ist kein Schlupfloch, sondern ein eng geführter Ausnahmefall mit klaren Bedingungen. Vollständig ist dabei wörtlich gemeint: Wer einzelne Positionen streicht, um günstiger wegzukommen, fällt aus der Regelung heraus und verliert nicht nur den eingesparten Teil, sondern den kompletten Betrag oberhalb des Fahrzeugwerts. Wer sie nicht einhält, bekommt am Ende nur die Totalschadenabrechnung. Die Reparatur muss anschließend nachgewiesen und vom Gutachter bestätigt werden; dafür gibt es die Reparaturbestätigung. Rein rechnerisch lohnt sich der Aufwand selten. Tragfähig wird er, wenn an dem Wagen etwas hängt, das kein Ersatzfahrzeug mitbringt.

Fragen & Antworten

Fragen zu Totalschaden

Darf ich mein Auto nach dem Unfall einfach verkaufen?

Warte damit, bis der Restwert ermittelt und die Regulierung abgestimmt ist. Verkaufst du zu früh und unter dem später angesetzten Restwert, kann die Versicherung dir die Differenz abziehen. Ein kurzer Anruf vorher spart hier regelmäßig Geld.

Bekomme ich beim Totalschaden auch Nutzungsausfall?

Ja, für die Dauer der Wiederbeschaffung. Die wird im Gutachten geschätzt und liegt üblicherweise bei rund zwei Wochen, je nach Fahrzeug auch länger. Ohne diese Angabe im Gutachten rechnet die Versicherung mit ihrer eigenen Annahme.

Was ist der Unterschied zum technischen Totalschaden?

Technisch ist ein Fahrzeug erst dann total, wenn die Substanz eine fachgerechte Instandsetzung nicht mehr hergibt. Das kommt selten vor. Der Regelfall ist der wirtschaftliche Totalschaden: Die Werkstatt könnte reparieren, nur trägt das Ergebnis den Aufwand nicht.

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Hat die Gegenseite den Unfall allein verursacht, geht meine Rechnung an deren Haftpflicht und nicht an dich.

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